AGB´s
AGB
Sehr geehrter Vertragspartner!
Ich gebe mir alle Mühe, Ihnen Ihre Veranstaltung mit mir so
erfolgreich wie möglich zu gestalten.
Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen ich erbringe,
wofür ich einstehe und welche Verbindlichkeiten Sie mir gegenüber haben.
Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen,
die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mir regeln
und im beiderseitigen Interesse klären sollen,
und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
I.Vertragsabschluß
1.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Flächen, Waren oder sonstigen Leistungen bestellt
und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
ist, bereitgestellt werden.
2.
Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden SWG-AGB.
AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
3.
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt,
haftet er SWG gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
SWG kann vom Kunden oder vom Dritten eine
angemessene Vorauszahlung verlangen.
4.
Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung von dem Inhalt
der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung
für den Gast und für SWG dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb
von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
II.Preise, Leistungen
1.
Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen von SWG ergeben
sich aus der Auftragsbestätigung.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die von ihm in Anspruch
genommenen bzw. Angeforderten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise von SWG zu bezahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
2.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung
4 Monate, und erhöht sich der von SWG allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann SWG den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 15 %, anheben.
Die Preise können von SWG ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Leistungen wünscht und SWG dem zustimmt.
III.Veranstaltungen
1.
Der Veranstalter hat SWG die endgültige Personenzahl bis spätestens 6 Werktage
vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
2.
Veranstalter und Besteller haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern
zusätzlich bestellten Speisen und Getränke.
IV. Zahlungen, Rechnungen von SWG
1.
Für die Reservierung kann von SWG bei Vertragsabschluß oder danach
eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
2.
Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener aber angeforderter Leistungen sind nicht möglich.
IV.Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Kunden
1.
Ein Rücktritt vom Vertrag muß in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf
der schriftlichen Zustimmung von SWG.
Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht
in Anspruch nimmt verpflichtet, SWG die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen.
Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges durch SWG oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2.
Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten
Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche von SWG auszulösen.
Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber SWG erklärt.
3.
SWG steht es frei, den ihm entstehenden Schaden und vom Kunden zu ersetzenden
Schaden zu pauschalisieren.
SWG ist berechtigt, eine vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen,
zuzüglich 15% des Umsatz der Verpflegungsvereinbarung bei Rücktritt ab 2 Wochen
vor dem Veranstaltungstermin, ab 9 Tagen 40% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung.
1 Tag vor Veranstaltungstermin 100 % des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung.
V.Schlussbestimmungen
1.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig,
Diez ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.